Statuten und Satzungen
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Strafgelder:

Kegel vergessen
2,50 Euro
Königskegel vergessen
5 Euro + eine Runde
Pudel -und Eurokönig vergessen
5 Euro + eine Runde
Wanderpokal am vorletzten Kegelabend des Jahres vergessen
5 Euro + eine Runde
Beitrag pro Kegelabend
5 Euro
Zusatzzahl (1Euro pro Woche)
4 Euro (Gewinn 13 Euro)
zu spät kommen / früher gehen (bis 60 min.)
2,50 Euro
zu spät kommen / früher gehen (über 60 min.)
5 Euro
Fehlen beim Kegeln
Durchschnitt
Pudel / Tageszahl
0,50 Euro
Stina / Kackstuhl
0,50 Euro
 Bimmel / Lustwurf
0,50 Euro
Kugel Bahn verlassen
1 Euro
Alle 9 / Eurorunde / verlorene Partie
1 Euro
Kranz / Kegelkönig / Bundesliga
2 Euro
Turkey
5 Euro
Sonstiges
0,50 Euro o. nach Abstimmung
Peimels Pokal
Je nach Ausscheiden - siehe §11

Gesamtstrafen werden grundsätzlich am Ende eines Kegelabends aufgerundet auf 0,50 Euro bzw. 1 Euro !!

Funktionen:
Präsident
Niels Horster
1. Kassenwart
Frank Klitsch
2. Kassenwart
Niels Horster
1. Schriftführer / Bahnmeister
Thomas Mertens
2. Schriftführer / Bahngeselle
Gunnar Schmitz / Thorsten Hoff
Rundenanschreier
Frank Klitsch / Jean - Pierre Letesse / Gunnar Schmitz
Tourplaner 2024 Rüdiger Dittbrenner / Jean-Pierre Letesse
Tourplaner 2025 Chrsitian Grefkes / Jörg Singer

Statuten:

§ 1: Beschlussfähigkeit:

Eine Beschlussfähigkeit besteht immer. Alle Anwesenden sind zu jeder Zeit Abstimmungsfähig. Eine Beschlussfähigkeit von min. 50% oder 2/3 Anwesenheit ist nicht notwendig. Bei Abstimmungen über z.B. Gesetzte, Kegelfahrten etc. muss die Mehrheit (also min. 50%) der anwesenden Kegelbrüder dafür stimmen. Ausnahme ist die Abstimmung bei einer Neuaufnahme. Hier müssen alle Peimels einstimmig dafür stimmen. Jedes Mitglied hat gleiches und volles Mitbestimmungsrecht und nur eine Stimme. Sollte es zu einer Pattsituation (und nur dann) kommen zählt die Stimme des Präsidenten doppelt. Bei einer Abstimmung kann geheime Wahl beantragt werden. Hierzu reicht schon der Wunsch eines Mitgliedes, die Wahl ist dann geheim durchzuführen.

  §2: Männerclub:

Der Kegelclub "Die Peimels" ist ein reiner Männerclub. Als Gastkegler dürfen im absoluten Ausnahmefall Frauen mitkegeln.

§3: Kegelabend:

Als Kegelabend ist der Samstag bestimmt worden . Kegelintervall : Alle 4 Wochen. Ausnahmen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

§4: Kegelzeit:

Das Kegeln beginnt um 16.45 Uhr und endet um 19.45 Uhr ! Ausnahme: Weihnachtskegeln Beginn 16:00 Uhr. Überziehungen oder Verlegung der Kegelzeit sind möglich.

§5: Bahnmiete - Verlust von Kegeleinnahmen:

Für die Kegelbahn wird pro Person eine Bahnmiete fällig. Diese wird über den Beitrag abgedeckt. Der Kassierer haftet nicht persönlich falls Einnahmen,warum auch immer, verloren gehen. Vertrauen steht an oberster Stelle.

§6: Strafen:

siehe Strafgelder

§7: Königskegeln:

Als Partien für das Königskegeln werden abwechselnd die Partien Plus/Minus/Mal/Geteilt + die 6er Partie und die Krefelder Partie gespielt. Alle gefallenen Holz zählen. In der Partei Plus/Minus/Mal/Geteilt darf in den Bildern Minus und Geteilt ein zweites Mal geworfen werden wenn die Kugel keinen Kegel trifft. Alle"vollen" Bilder d.h. alle 9 Kegel stehen am Anfang eines Bildes werden nach Abräumen mit Kranzwertung gewertet. Sollte es zu einem Gleichstand von zwei oder mehreren Keglern am Ende dieser Partien kommen wird ein Wurf auf hohe Hausnummer und ein Wurf auf niedrige Hausnummer geworfen. In jedem Wurf zählt die Differenz zwischen den Würfen. Ein Pudel in dieser Runde bedeutet nicht das man automatisch verloren hat, allerdings wird er mit 0 (hohe Hausnummer) bzw. 9 (niedriger Hausnummer gewertet. Die Pudelwertung wird in der Königspartie ausgesetzt. Der Besitzer des Königskegels muss dafür sorgen, das der Kegel am nächsten Kegelabend zur Verfügung steht. Ansonsten tritt §6 in Kraft.

§8: Jahreskönig:

Jahreskönig ist derjenige , der die meiste Anzahl von Königspartien im Jahr für sich entscheiden konnte. Er bekommt am Ende des Jahres den Wanderpokal "Jahreskönig" übergeben.
Bei Gleichstand am Ende des Jahres wird der Jahreskönig anhand folgender Kriterien ermittelt :
1. Quote Anwesenheiten im Jahr / Gewonnene Königspartien im Jahr
2. Es wird ein Stechen angesetzt. Hierzu werden 5 Würfe auf Abräumen mit Kranzwertung eingestellt . Derjenige mit den meisten Holz ist dann Jahreskönig !!

§9: Pudelkönig:

Pudelkönig ist derjenige , der die meisten Pudel an einem Kegelabend wirft. Er bekommt den Pudel- und den Eurokönig übergegen. Bei Gleichstand ist derjenige Pudelkönig der entweder später gekommen oder früher gegangen ist. Gibt es hier keine Entscheidung wird ein Stechen angesetzt. Hierzu wird in Reihenfolge ein Wurf auf hohe Hausnummer und ein Wurf auf niedrige Hausnummer geworfen. In jedem Wurf zählt die Differenz zwischen den Würfen. Ein Pudel in dieser Runde bedeutet nicht das man automatisch verloren hat, allerdings wird er mit 0 (hohe Hausnummer) bzw. 9 (niedriger Hausnummer gewertet. Die im Stechen erzielten Pudel zählen nicht für die Statistik. Der Besitzer des Pudel- und Eurokegels muss dafür sorgen,dass die Kegel am nächsten Kegelabend wieder zur Verfügung stehen. Ansonsten tritt §6 in Kraft.

§10: Jahrespudelkönig:

Jahrespudelkönig ist derjenige , der die meiste Anzahl an Pudelkönigen im Jahr vorweisen kann.

Bei Gleichstand am Ende des Jahres wird der Jahrespudelkönig anhand folgender Kriterien ermittelt.

1. Quote Anwesenheiten im Jahr / Anzahl Pudelkönige im Jahr

2. Anzahl der insgesamt geworfenen Pudel im Jahr

3. Es wird ein Stechen angesetzt. Siehe hierzu §9 - Ermittlung Pudelkönig.

§11: Bundesligakönig:

Bundesligakönig ist derjenige der am Ende einer Bundesligasaison die meisten Punkte auf seinem Konto hat. Die Spiele werden nach Abräumen mit Kranzwertung durchgeführt. Er bekommt am Ende der Saison das Geld übergeben . Des Weiteren ist ihm ein Platz auf der Peimels - Ehrentafel gewiss. Des spielt in einer Saison jeden gegen jeden nach der 3-Punkte Regel. Bei Punktegleichstand nach Ende der Saison entscheidet :

1. Die Differenz Geworfene Holz / kassierte Holz !

2. Die Anzahl der Geworfenen Holz !

3. Die Punkte aus dem direkten Vergleich(en) !

4. Wurf in die Vollen bis zur Entscheidung !

Die Saison endet im Juli eines jeden Jahres. Sollten nach dem Dezember Kegeln des Jahres nicht alle Partien gespielt sein so verliert derjenige sein Nachholspiel der am meisten nach dem offiziellen Spieltag der Partie abwesend war.

Folgende Preise gibt es zu gewinnen :

Platz
Euro
1
70
2
50
3
40
4
35
5
25
6
20
7
10
8
6
9
5
10
3
11
0
12
0

§ 12 : Peimels - Pokal

Einmal im Jahr findet der Peimels Pokal statt . Als Termin steht das Weihnachtskegeln im Dezember fest. Es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Bundesligakegeln . Bundesligakegeln wird an diesem Abend ausgesetzt. Bei einem Unentschieden geht es in die Verlängerung , solange bis ein Sieger feststeht (2 Wurf Abräumen mit Kranzwertung). Paarungen werden ausgelost .

Folgende Strafen werden fällig :

Status : Strafe
Nicht Anwesende 4 Euro
Verlierer Achtelfinale 4 Euro
Verlierer Viertelfinale 3 Euro
Verlierer Halbfinale 2 Euro
Verlierer Finale 1 Euro
Gewinner 0 Euro

§13: Wanderpokale:

Für die unter §8 - §10 - §11 - §12 aufgeführten Könige steht jeweils ein Wanderpokal zur Verfügung. Dieser ist in jedem Jahr dem neuen Titelträger zu übergeben. Alle Wanderpokale sind am letzten Kegelabend im Jahr wieder mitzubringen.

§14: Ausscheiden:

Das Ausscheiden bei den Peimels ist jederzeit möglich. Dies ist allerdings rechtzeitig anzukündigen.

§15: Neuaufnahmen:

Die Anzahl der Peimels darf 14 nicht übersteigen . Über Neuaufnahmen muss vorher abgestimmt werden.

§16: Gäste:

Gäste sind bei den Peimels immer gerne gesehen. Die Gastkegler zahlen nur die Strafgelder !

§17: Feste Sitzordnung:

Eine feste Sitzordnung gibt es nicht. Jeder darf sich am Kegelabend dort hinsetzen wo er gerne möchte.

Ein Zusammenrücken, wenn am Kegelabend Peimels fehlen sollten ist keine Pflicht.

§18: Display:

Gefallenes Holz ist vom Display abzulesen. Bei Differenzen ist die Angabe am Display maßgebend.

§19: Holz ist Pflicht: 

    Holz ist Pflicht. Bei punktlosen Würfen (wenn die Kugel durch die Kegel geht) wird der Wurf wiederholt. Dasselbe gilt für Würfe die zwischen Eckbauern und Pudelgasse platziert werden.

§20: Hinterherlaufen:

Wer hinter einer Kugel her läuft, und sie in irgendeiner Form berührt, belastet den Kegler mit einer Strafe von 0,50 €. Bei einem Misserfolg kostet es denselben Betrag für den erfolglosen Akteur.

§21: Jahreshauptversammlung:

Einmal im Jahr findet eine Jahreshauptversammlung statt in der u.a. die Funktionen im Club bestätigt bzw. neu überdacht werden.

§22: Außenstände bzw.Schulden: 

Außenstände werden zeitnah beglichen. Spätestens zur Kegeltour müssen alle Außenstände bezahlt worden sein.

§23: Fernbleiben einer Kegeltour - Reiserücktrittsversicherung:

Egal ob privat oder über den Club versichert. Alle Gelder aus einer Reiserücktrittversicherung gegen zurück in die Kegelkasse.
Eigenanteil + Beitrag werden bei einer Reiserücktrittsversicherung erstattet.
Wer keine eigene Versicherung hat wird über den Club „Zwangsversichert“. Verantwortung liegt beim Tourplaner.
Sollte man nun warum auch immer noch keine Reiserücktrittversicherung haben bezahlt man alle entstehenden Kosten selber.

§24: Satzungsänderungen:

Eine Änderung dieser Satzung ist nur mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder möglich.

§25: Schweigepflicht:

Die Mitglieder der Peimels haben eine Schweigepflicht über alle nicht für Dritte bestimmte Themen einzuhalten. Dies betrifft sowohl die Kegeltermine wie auch die Kegeltouren.

§26: Zuwiderhandlungen:

Über Strafen bei Zuwiderhandlungen wird von den Mitgliedern im Einzelfall entschieden.

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